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Nach § 3 Absatz 1 der Bundesrechtsanwalts-ordnung ist der Rechtsanwalt der berufene und unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

 

Dennoch haben wir gewisse Arbeitsfelder, in denen wir besonders konzentriert tätig sind:

 

 

Ø Recht der Neuen Bundesländer (TS) 

 

Hier beraten und vertreten wir unsere Mandanten zu Fragen der Restitution von Grundstücken und Unternehmen nach dem Vermögensgesetz, zu Fragen eventueller Vorschaltverfahren, wie insbesondere der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung, zu Begleitproblemen, wie Investitions-vorrangentscheidungen und den nunmehr an-stehenden Entscheidungen zu Entschädigung und Aus­gleichsleistung, aber auch zu den parallel bestehenden zivilrechtlichen Möglich­keiten einer Rechtsdurchsetzung.

 

In diesen Bereich fallen auch schwierige Eigentumssituationsklärungen durch „Kreuz- und Querüberbauungen“ in Innen­städten der Neuen Länder und durch vom Grund und Boden getrennt ent­standenes Gebäude-eigentum über die Mittel der Sachenrechtsbereinigung, der Bodensonderung oder den schlichten einvernehmlichen Grundstücksankauf oder -verkauf.

 

 

 

Ø      Grundstücks- und Immobilienrecht (TS)

Hier beraten und vertreten wir unsere Mandanten außerhalb der Sonder­situation der Neuen Bundesländer rund um die Immobilie, einschließlich des Wohnungseigentums. Unsere Mandanten kaufen und verkaufen Grundstücke und Wohnungen, vermieten oder mieten, bauen und vieles mehr.

 

 

Ø      Wettbewerbsrecht (TS)

 

Hier beraten und vertreten wir unsere Mandanten zu Fragen des unlauteren Wettbewerbs nach dem UWG, zu Abmahnungen, einstweiligen Ver-fügungen, usw.

 

Als besonderes Interessengebiet beschäftigen wir uns mit dem

 

Ø      Bank- und Kapitalmarktrecht,

 

für das wir durch die universitäre Lehrbefugnis unserer Anwältin auch besonders ausgewiesen sind. Hier bearbeiten wir unter anderem Fragen zu Kredit- und Darlehens-verträgen, zu sonstigen Finanzierungsfragen und zur Schädigung von Anlegern beim Erwerb von Finanzprodukten.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Grün | info@kanzlei-gruen.de